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Kapitel 

Schweizerisches

Sagenbuch.


Nach

müdlichen Ueberlieferungen, Chroniken und andern gedrukten and handschriftlichen Quellen herabgegeben


und mit

erläuternden Anmerkungen begleitet von


C. Kohlrusch.

Leipzig,

Rob. Hoffnann

1854.


18. Die Burghündlein.


I. G. Lenggenhager, Schlösser und Burgen in Baselland, S. 53.

Von den Ruinen der Burg Bischofsstein herab hörte man früher oft Hundegebell. Da sagten dann die Bewohner der Umgegend jedesmal: Horch, wie die Burghündlein bellen ! Mit diesem Redebrauch hängt die Sage zusammen, daß die einsogen Besitzer von Bischofsstein so übermüthig und gottlos waren, selbst den Sonntag nicht zu heiklen und statt in die Kirche zu gehen, mit ihren Rüden den ganzen Tag den Wald nach Wild durchstreiften, wo; u sie nun zur Strafe auch nach ihrem Tode verdammt sind. Einer, der an alle die Rederei nicht glaubte, war einst in der Nähe von Bischofsstein mit Kräutersammeln beschäftigt, da hörte er auch das Hundegebell ; ungestört davon fuhr er in seiner Arbeit fort, je mehr er aber von den Kräutern pflückte, desto näher kam das Gebelle und desto stärker ward es, endlich aber ward es so heftig, daß den bisher ungläubigen Sammler ein Grausen befiel und er eiligst die Flucht ergriff. Das Alles half ihm aber nicht, denn die Burghündlein verfolgten ihn so lange, bis er Kräuter und Blumen auf den Boden warf. Da endlich hatte er Ruhe, nie aber ist er wieder in die Nähe von Bischofsstein Kräutersammeln gegangen.

Daß sämmtliche wilde Jäger von Odins himmlischen Jagdvergnügungen an eine Personification des Sturmwindes sind, ward schon S. 143 gesagt;



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gleich alt ist auch das Bild des Hundes. sei nur an Vau, den indischen Windgott erinnert, der, gemeinsam mit dem Lichtgotte Surya*), den Beinamen Cuna (Hund) führte,
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