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Kapitel 

Schweizerisches

Sagenbuch.


Nach

müdlichen Ueberlieferungen, Chroniken und andern gedrukten and handschriftlichen Quellen herabgegeben


und mit

erläuternden Anmerkungen begleitet von


C. Kohlrusch.

Leipzig,

Rob. Hoffnann

1854.


12. Das Richtschwert.


Schriftlich aus Zürich.

Vor Zeiten zeigte man in Zürich ein großes zweischneidiges Schwert, das war nahe unter dem Griff zusammengeschweißt. Von diesem Schwerte ward erzählt, es sei ein Richtschwert gewesen, das habe jedes Mal, wenn einem armen Sünder von den Richtern das Todesurtheil gesprochen, einen hell schrillenden Ton gegeben. Neun und neunzig Mal sei es so erklungen, neun und neunzig Köpfe habe es gefällt, als aber das Hundert voll, sei es gesprungen und es also zusammengeschweißt von da an als unbrauchbar bei Seite gestellt worden.

Das zürcher Richtschwert erinnert- an die von Zwergen geschmiedeten und gefeiten Schwerter der nordischen Göttersage, deren Bestimmung, wie hier die Erfüllung eines dunkeln Verhängnisses, einmal gezogen, Blutvergießen war. Im Uebrigen vgl. I. I. Reithard's Geschichten und Sagen rer Schweiz S. 134, der diesen Stoff poetisch bearbeitet hat.
Copyright: arpa, 2015.

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