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Kapitel 

Schweizerisches

Sagenbuch.


Nach

müdlichen Ueberlieferungen, Chroniken und andern gedrukten and handschriftlichen Quellen herabgegeben


und mit

erläuternden Anmerkungen begleitet von


C. Kohlrusch.

Leipzig,

Rob. Hoffnann

1854.


15. Der Geiger Hans Jöri.A. Henne, Schweiz. Merkur. 1832. V. Heft. S. 20.

Ein Sarganser Geiger, genannt "Giger Hans Jori", ging spät Abends über den Rhein in's Lichtensteinische, wo er Morgens aufspielen sollte. Unter Balzers, es dunkelte tief, wurde er an der Straße von artig gekleideten Leuten beiseite gerufen und traf eine glänzende Gesellschaft. Man hieß ihn sich auf einer Bühne setzen, wo auserlesenes Essen und Trinken stand. Blos bedeutete ihm ein Herr, er möge sich durch nichts beunruhigen lassen, auf nichts zu sehr achten und namentlich keine Gesundheit trinken. Das siel ihm zwar auf; aber er schwieg, spielte auf und ließ sich's schmecken. Es wurde toll und bunt getanzt vor ihm; sein Trunk fehlte nie. Nur bekümmerte sich Niemand weiter um ihn, so daß ihn, trotz des Lebens am Ende langweilte, und er warm werdend und der Mahnung vergessend bei einem Trunke nach Gewohnheit in sich hinein sagte: "Gsundheit Hans! Gseg ' ders Gott, Hans! Fürchts der nüt, so gschieht der nitt." Kaum über die Lippen, als Alles verschwunden war. Es ging gegen Morgen, und Giger Hans Jöri fand sich — auf dem Vaduzer Galgen sitzend, statt des silbernen Trinkbechers einen Kuhhuf in der Hand.

Sagen, wie obige, wiederholen sich sehr häufig. Sie finden ihre Erklärung in dem Hexenwesen. Außer auf Bergen kamen die Hexen auch auf Richtplätzen und unter dem Galgen zusammen, doch auch auf Kreuzwegen, unter Linden Eich- und Birnbäumen, am Susz und auf Wiesen feierten sie ihre Feste, alles Lokalitäten, welche in früherer Zeit entweder zu Opferplätzen oder zum Gerichthalten auserlesen waren. Wiederum ein Beweis für die auf S. 19 ausgesprochene Behauptung.
Copyright: arpa, 2015.

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