Schweizerisches
Sagenbuch.
Nach
müdlichen Ueberlieferungen, Chroniken und andern gedrukten
and handschriftlichen Quellen herabgegeben
und mit
erläuternden Anmerkungen begleitet
von
C. Kohlrusch.
Leipzig,
Rob. Hoffnann
1854.
34.
Der Freiherr von Brandis.
Mitgetheilt nach J. Gotthelf.
In dem Chore der Kirche ;u Lützelflüh lieg 'ein Freiherr von Brandis begraben. Von ihm geht die sage, jedes Mal, wenn die Flühluft über die Berge weht der Schnee zu schmelzen droht, sei er verdammt, diese Stitte der Ruhe zu verlassen. In voller Rüstung, die eiserne Streitaxt in der knöchernen Hand, sieht man ihn dann in dem Bette der Emme rastlos auf und abschreiten und d, wo er lockere
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Pfähle in den Schwellen steht, schlägt er sie mit kräftigen Hieben wieder fest oder ersetzt sie durch neue, wenn es noth thut. Dumpf und schauerlich tönen da die Schläge seiner Streitaxt durch die Nacht, den Anwohnern aber sind sie ein warnendes Zeichen, ihr Eigenthum vor den anschwellenden Gewässern der Emme bet Zeiten zu wahren, Dieses Wächteramt aber, zu welchem den Freiherrn von Brandis der Fluch eines armen Müllers verdammte, den er zur Zeit, als ihm die mächtig angewachsene Emme die Mühle hinwegriß, abhielt, den Seinen rettend Hülfe zu bringen, muß derselbe so lange ausüben, bis die Emme, zahm geworden, keine Schwellen mehr braucht.
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