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VOLKSDICHTUNGEN AUS OBERGUINEA


I. BAND


FABULEIEN DREIER VÖLKER

HERAUSGEGEBEN VON LEO FROBENIUS

1924

VERLEGT BEI EUGEN DIEDERICHS/JENA



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TITEL- UND EINBANDZEICHNUNG VON F.H. EHMCKE

MIT 4 BILDBEILAGEN

d) Kindesentwicklung, Aufwachsen, Beschneidung, Liebe, Ehe, Farm bau

Betrachten wir nun dieses eigentümliche Volk seiner Lebensart nach näher. Die Muntschimütter, die ihre Kinder wie die Tschamba und Dakka immer auf der Hüfte zu tragen pflegen, behaupten: im Alter von 2 Monaten könne ein Kind sitzen, einen Monat später zum ersten Male aufstehen, wenn auch nur in Anlehnung an eine Wand, und etwa 6 Wochen später herumkriechen und herumrutschen. Wiederum 1 1/2 Monate später (so hofft die Mutter) kann dann das Kind stolpernd, nach wiederum einem Monat vollkommen laufen. In geistiger Entwicklung soll das kleine Wesen mit 6 Monaten "schimpfen" können, d. h. plappernd und ohne Wortfassung. Aber es soll eben stammelnd seiner Unzufriedenheit schon Ausdruck geben können, ohne gerade zu heulen und zu schreien. Höhere Autoritäten, also heimische Mütter, müssen sagen können, ob so etwas möglich ist oder nicht. Vorgemacht hat es mir kein Muntschikind. —Gleichzeitig kann das Geschöpf mit eija seine Eltern anrufen, und während des Laufenlernens, also im 7. Monat, lernt es sehr schnell Vater, Mutter, Hund und Hühner nennen. Mit 10 Monaten soll das Kind dann völlig laufen und sprechen können. Es wurde mir tatsächlich als Beispiel ein für solche Leistung auffallend kleines Kind vorgeführt, das vollkommen sprechen konnte. Trotzdem wage ich den Muntschimüttern doch zu sagen, daß nach meiner Meinung deren Entwicklungsgeschwindigkeit dieser Sprößlinge um mindestens einen Monat vortaxieren.



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Der Lebensernst setzt für die Jungen ein, wenn sie ein Alter von 6-8 Jahren erreicht haben. Dann erfolgt nämlich die Operation des Ipussu, des Präputiums. In diesen Dingen stehen die Muntschi anscheinend außerhalb des Sittenkreises der Kameruner Stämme. Es soll nichts besonders Feierliches mit dem Akt verbunden sein. In der Regenzeit ruft der Otschongo, der Beschneider, alle Bürschchen einer Ortschaft, also etwa 10-20, zusammen. Alle werden auf einen Platz gebracht. Der Operateur vollführt sein Werk mit viel Sorgfalt. Erst führt er oben herum um die Glans den trennenden Schnitt, und wenn die Haut dann abgenommen werden kann, schneidet er zuletzt das Bändchen durch. Er verwendet hierzu ein bestimmtes kleines Messer. Man verlangt von den Burschen keinen Heroismus. Sie werden festgehalten und schreien, brüllen und heulen nach Nöten. Ja, es soll nicht selten vorkommen, daß die Bürschchen ihre Versorger nach unten hin arg beschmutzen. Danach wird die ganze Gesellschaft in ein Haus gebracht und hier einem jeden Burschen ein Platz angewiesen. Jeden Morgen kommen dann aber die Väter und Verwandten mit dem Otschongo und verbinden unter Anwendung heilender Kräuter die Wunde aufs neue. Wenn nun der Junge "sehr gutes Blut" hat, so heilt die Sache in etwa 14 Tagen, sonst verzögert die Genesung sich auch wohl noch um weitere 2-3 Wochen.

Danach aber ist der Bursche zur Lebensarbeit bereit. Nun stiftet der Vater ihm eine kleine Hacke. Die schultert der Junge und dann zieht er mit seinem Vater hinaus zum Farmwerk. Vielen Unterricht erteilt der Vater nicht. Er zeigt dem Jungen: "Hacke da!" Der Junge hackt an seinem eigenen Jamshaufen herum, so gut es geht. Ist er müde, geht er zur Seite und ruht und sieht seinem Vater zu. Hat er sich erholt, beginnt er seine Versuche an einer andern Stelle, und so wirkt er, bis es nachmittag ist und er mit dem Vater zusammen heimziehen kann.

Damit ist er in das Arbeitsleben eingetreten und das hält ihn nun auf lange Jahre in fester Hand. Der Bursche darf auf keiner andern Farm arbeiten als auf der seiner Mutter (resp. seines Vaters; das ist hier dasselbe). Stets arbeitet er, sobald er erst einmal eingearbeitet ist, mit den Frauen zusammen auf deren Farmen. Nun hat es aber mit dem Freikommen von der Arbeit für die Elternfarmen eine Schwierigkeit. Da er nun alle übrigen Kinder seines meist recht mit Fruchtbarkeit gesegneten Vaters ins Farmwerk einzuführen hat, so kann so ein Ältester 25 Jahre alt werden, ehe er frei für eigenes Werk wird. Und das auch nur dann, wenn er einen jüngeren genügend geschickten und fleißigen Bruder hat, der in seiner Eigenschaft als Vorarbeiter ihm gleichkommt.

Vielleicht noch früher müssen die kleinen Mädchen dem Lebensernst



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Glauben schenken. Man sagte mir, mit 7-8 Jahren müßten sie zuweilen schon die Mutter vertreten. Ich habe aber Kinder den Haushalt warten sehen, die mir nicht älter als 6 Jahre sein zu können schienen. Diese Haushaltswartung ist aber nicht ganz so einfach für solch ein kleines Wesen. Es hat sicher 1-3 kleine Geschwister (von gleicher oder verschiedener Mutter) zu beaufsichtigen. Das kleine Hausmütterchen muß nun sein Wasser selbst holen, muß Wasser kochen und mit Mehl anrühren, muß die Kinder reinlich halten und für den Augenblick, wenn die Mutter von der Farm zurückkommt, auch noch Feuerstelle und Wasser zum Essenkochen bereithalten. Schräg gegenüber meinem Wohnhause von Salatu hatte ich ein solches Bild der Kinderfürsorge ständig vor Augen, und ich konnte niemals ohne eine gewisse Bewunderung dorthin schauen.

Wenn das Mädchen 10-12 Jahre alt ist -hier schon ein hübsch aufgeschossenes Menschenkind -, dann gibt es die Hauswartung einer jüngeren Schwester ab und zieht hinaus, der Mutter bei der Farmarbeit zu helfen. Da gibt es dann aber keinerlei kindliche Spielform, die sanft ins Arbeitsjoch hineinlockt. Es gibt eben nur Arbeit, und mir will es fast scheinen, als ob die Muntschimütter mit ihren Töchtern etwas fester umgingen als die Väter. Es ist erstaunlich, was diese schlanken Muntschimädchen arbeiten können -besonders wenn man hört, in welcher Weise sie ihre Nächte verbringen und daß sie ihrem jungen Körper noch mehr Erschlaffung zumuten als die durch die Arbeit.

Die Mädchen werden auch bei den Muntschi keinerlei Art von Beschneidung unterworfen. Sobald sie aber genügend entwickelt sind, gewährt man ihnen eine geschlechtliche Freiheit, die um so eigenartiger wirkt, als die Tochter mit den Eltern oder Alten (siehe weiter unten) in ein und demselben Hause schläft und die ältere Generation es entschieden zum mindesten hören muß, wenn die Türe knarrt, die den Liebhaber herein- und herausläßt. Es ist aber fraglos, daß man den Mädchen gestattet, mit jedem zu schlafen, der ihnen zusagt, wenn auch hier wie überall eine gewisse Beständigkeit in der Liebe als Vorzug gilt.

Hier ist es am Platze, den Frauen und ihrer Art überhaupt ein Wort zu widmen. Diese weiblichen Typen des Muntschilandes dürften die freimütigsten und selbständigsten sein, die ich überhaupt in Afrika gesehen habe. Sie bewegen sich zwischen den Männern mit einer Sicherheit, einem Selbstbewußtsein, einer freien Selbstverständlichkeit ihrer Unabhängigkeit, die mich stets verblüfft hat. Die Ehefrauen der Muntschi gelten als sehr gut und treu, aber energisch. Sie werden bewundert; und nachher werden wir sehen, daß diese Stellung auch in der Besitzverteilung durchaus zum Ausdruck



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kommt. Sie kommt aber auch in einer andern, bei uns mehr delikat behandelten Angelegenheit zum Ausdruck, wenn nämlich die Frauen ihr Wasser abschlagen wollen. Die Frau geht dann ein wenig hinter das Haus, spreizt die Beine und rieselt, gleichgültig ob ein Mann in der Nähe ist oder nicht, stehend auf die Natur herab. Ich sah das in gleich harmloser Ausführung an der Grenze des Gurunsigebietes und in Nordliberia.

Für die Verehelichung der Mädchen gibt es zwei Formen, von denen die eine einen schlimmen Zwang, die zweite scheinbaren Zwang und äußerste Freiheit bedeutet. Die erste Form ist weit, weit seltener. Wenn nämlich ein Mann keine Frau mehr hat, wohl aber eine heiratsfähige Tochter, die einem andern zusagt, der auch ein reifes Mädchen sein Kind nennt, dann tauschen sie ihre beiden Töchter einfach aus. Es soll Distrikte geben (wenn sie auch als fernliegend und sehr begrenzt bezeichnet werden), in denen das zu einer Regel geworden ist, in denen ein Vater mit drei Töchtern einem andern Vater mit drei weiblichen Sprossen diese Nachkommenschaft austauscht. Aber wenn das auch hier und da besonders beliebt und häufig ist, so ist doch damit keine Sklavenkette für die verschacherte Weiblichkeit geschmiedet. Ein kluger Muntschi sagte mir vielmehr: "Bei solchen Verheiratungen kommt der Mann schlecht, die Frau aber gut fort. Denn die Frau spricht dann leicht und der Mann schwer, und der Mann arbeitet leicht und die Frau schwer." D. h. es wird der Frau das Reden leichter als dem Mann und der Mann kann dann leichter arbeiten als die Frau.

Zum mindesten ebenso häufig ist die zweite Form der Ehe, die eine Raubehe reinsten Wassers ihrem Ursprung und ihrer heutigen Entwicklungsform nach ist. Bei irgendeiner Tanzfestlichkeit lernt ein Bursch ein Mädchen kennen. Er geht ihr nach. Er schläft dann und wann einmal mit ihr im elterlichen Hause. Die beiden finden, daß sie einander in allem zusagen. Sie verabreden, daß sie einander heiraten wollen. Damit ist die Sache an sich erledigt. Es fehlt nur die Ausübung des Raubbrauches, der die Ehe eigentlich erst zur Ehe macht; es fehlt noch das Theaterstück.

Also verabreden der Bursch und das Mädchen gelegentlich, wenn er nachts einmal wieder mit ihr seine Lust gehabt hat, einen bestimmten Tag, eine bestimmte Stunde, einen bestimmten Ort. Der Bursch sagt: "Sei dann da!" Sie sagt: "Ich werde dann da sein. Laß mich aber nicht lange warten!" Er: "Nein, wir werden da sein; mach es uns aber nicht zu schwer!" Sie: "Das ist meine Sache!" Danach verläßt der Jüngling das Haus, in dem nahe dem Bette seiner Braut die "Alten" schlafen, und geht im Mondschein oder Dunklen heim. Am bestimmten, also verabredeten Tage erscheint er dann mit seinen Freunden an der verabredeten Stelle, läßt das



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Mädchen verabredeterweise auch nicht lange warten, stürzt mit seinen Altersgenossen auf sie zu und fängt sie. Und die Braut schreit und strampelt, und von da an tut sie so, als sei überhaupt nichts verabredet gewesen, als sei der Bräutigam ihr ein fremder, unangenehmer Mann, und als sei sie über die Schmach, die man ihr angetan habe, sehr, sehr unglücklich. Sie weint also mehrere Tage und markiert die zu Tode Betrübte, und darin zeigen alle diese Weiber ein Talent, das ungeheuerlich ist. Ich sah eine Erregungsszene zwischen zwei Muntschigatten in Wukari. War das eine Kunstfertigkeit! —Nachdem die Mimik einige Tage gewährt hat, erlaubt die Sitte dem Mädchen, sich zu beruhigen und in den bequemen Zustand einer jungen glücklichen Frau überzugehen. Einige Tage später kommt dann die Schwiegermutter einmal herüber, "um nach ihrer Tochter zu sehen", und nimmt dabei einige harmlose Geschenke in Empfang, die der Bräutigam in weiser Voraussicht schon bereitgelegt hat. — Man sieht, Vater und Mutter werden nicht erst gefragt. —Erwähnt und niedergelegt sei bei dieser Gelegenheit, daß die Akposso in Togo die Ehe in genau der gleichen Weise "raubmäßig auf Verabredung", vollziehen. Dabei sei auch festgelegt, daß die Akposso ihre Frauen nach echt äthiopischer Weise beschlafen, d. h. der Mann hockt beim Koitus und nimmt die Beine der Frau über die Schultern! Wie das bei den Muntschi gehandhabt wird, konnte ich leider nicht erfahren. Der Beischlaf wird anscheinend in europäischer Decklage ausgeübt.

Die Ehemöglichkeiten sind nach totemistischer Weise begrenzt. Jede Familie (=nongoasa; in Haussa =kakani; in Nupe =gberes; in Joruba = ira oder irakoa) hat ihr Speiseverbot (= ohanga; in Haussa =sorre; in Nupe =njech; in Joruba =ewuo). Jeder Sohn scheint das Speiseverbot seines Vaters zu erben, und Menschen mit gleichem Speiseverbot können einander nicht heiraten. Solche Familien sind:

Sibirre essen nicht Hiewe (in Haussa = birra oder kusu) und
Ihua (in Haussa =kare).
Majongo essen nicht Ijo (Schlange).
Mamu essen nicht Schoho (Frosch).
Mauru oder Babuuru essen nicht Wanga (Eidechse).
Kumu essen nicht Ihua.
Tirrogo essen nicht Horo(n) d. i. Kronenkranich (in Haussa
= gauraka; in Joruba =agufa; in Nupe =ga(u)kun).
Majenge essen nicht Hiwe, eine Varanusart, die in Haussa
= Gusa, in Joruba =Alegbe heißt.
Tere essen nicht Ijo, eine Schlange.
Masaba essen nicht Huere, eine Varanus und den Frosch.



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Jede Familie wohnt in ihrem Weiler und Großdorf für sich. Also muß jeder Mann sein Weib, um das Gesetz der Exogamie beizubehalten, in einem andern Dorfe suchen. Nun treffen sich die Muntschi nicht auf Märkten, weil sie keine solchen haben, wohl aber bei Tanzfestlichkeiten, wie sie besonders "zu Ehren" alter Leute abgehalten werden. Ein witziger alter Muntschi erklärte mir aber: "Es werden bei den Tiwi nie mehr neue Kinder gemacht, als wenn ein alter Toter begraben wird." Das wird schon stimmen.

Bei der Tatsache solcher Tausch- und Raubehen ist es keine besonders verwunderliche Sache, wenn die junge Frau keinerlei Ausstattung von daheim mitbringt. Wenn sie jedoch verheiratet ist, macht sie ihrer Mutter dann und wann einen Besuch, und jedesmal gibt ihr diese eine Gabe mit, so daß sich doch nach und nach ein kleiner Besitz von daheim herüberfindet. Die Frauen sind wie gesagt frisch, froh, arbeitsfreudig und ungemein selbständig. Wird eine Frau nicht gut behandelt, so geht die Ehe ebenso bequem auseinander wie sie gefügt ward, d. h. die Frau läuft einfach fort. Allerdings muß sie dann ihrem Mann ihre Kinder zurücklassen. Die Ehen machen trotz der großen Selbständigkeit der Frauen einen durchaus soliden Eindruck. Alle scheinen sich glücklich zu fühlen. Die hervorragende Selbständigkeit der Frauen kommt aber, wie wir gleich sehen werden, am merkwürdigsten im Besitzverhältnis zum Ausdruck.

Das junge Ehepaar arbeitet nun nicht für eigne Rechnung. Es lebt im Dorfe der Eltern des Mannes und arbeitet für dessen Familie. Nun gehören aber wunderbarerweise bei den Muntschi Feld und Ernte nicht dem Vater der Familie, sondern der Mutter der Familie. Und demnach verwaltet nicht der Vater, sondern die Mutter die Vorräte, und also erhält die eingeheiratete junge Frau bei eigener Küchenführung ihr tägliches Deputat nicht vom Vater, sondern von der Mutter. Der Familienvater hat ein sehr begrenztes Anrecht am Ergebnis der Feldarbeit. Er kann nämlich eine Abgabe verlangen, wenn ein Fremder das Dorf bereist, dem ein Geschenk gemacht werden muß. Aber nicht nur die Ernte, nein, die ganzen Farmen gelten als Eigentum der Frau, der Familienmutter. Dabei ist die Farmarbeit der Frauen gar nicht so überwiegend, daß sich etwa hieraus dies merkwürdige Besitzgesetz von selbst ergeben würde. Die Arbeitsteilung ist nämlich folgende:

Die Frauen pflanzen und säen, sie halten durch Jäten die Felder rein. Sie schneiden vom umgeschlagenen Korn die Kolben und Büschel ab. Sie nehmen den jungen Jams aus der Erde und, gehen bei Bedarf zur Farm, um aus den entsprechenden Speichern Jams zu nehmen. Die Männer ihrerseits rüsten Äcker und Farmen vor, machen also das Land urbar, brechen Brachen um, schaufeln die



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Beete auf. Sie schlagen Sorghum und Periisetum um; sie graben den alten Jams aus, will sagen, nehmen also die großen Flächen Jams auf und rüsten endlich in den Farmen die großen Jamsspeicher her. Also haben die Männer entschieden den schwereren Anteil an dem ganzen Betriebe. Die wichtigsten Feldfrüchte der Muntschi sind:

Jams -jogo (überwiegend; in Haussa =doja).
Guineakorn uowa.
Maniok logo (sehr selten).
Penisetum - amina (in Haussa fero).
Okro - aturu (Haussa kubewa; Nupe gmami; Joruba
= illa).
Große Batate - adzaka (Haussa dankalli; Nupe duku,
Joruba = kukun duku und anama).
Kleine Batate -mondo (Haussa = guasa; Nupe kunkurro;
Joruba =koko).
i. Bohnen - ahi (Haussa =kwaruru; Nupe kwaruru; Joruba
=borroborro).
2. Bohnen - arrewe (Haussa =wuake; Nupe eso; Joruba
=erre).
Erdnüsse - abunu (Haussa djedja; Nupe usia; Joruba
=egba).
Sesam -idjua (Haussa = ridi; Nupe eso; Joruba = namati).
Zwiebel alabissa (Haussa allabassa; Nupe = luwossa;
Joruba =allebassa).
Grüne Tomate - biasse (Haussa gauta; Nupe jiengi;
Joruba =ikan).

Wenn eine Familienmutter stirbt, gehört die Farm dem Familienvater. Beim Tode des Familienvaters geht sie dann in den Besitz der Kinder über.


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