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[2282]

Agostino Mainardi an
Bullinger
Chiavenna,
3. November 1545

Autograph: Zürich StA, E II 365a, 444 (Siegelspur)

Mainardi dankt für die von der Zürcher Kirche gegen Luther verfasste [,,Orthodoxa Tigurinae ecclesiae confessio"]. Die von der Alten Kirche vor dem Sakrament eingenommene Mahlzeit (cena), die Camillo [Renato] in seinem Schreiben [Nr. 2279] als "epulum" bezeichnete, hält Mainardi für nicht verpflichtend, da seiner Ansicht nach Christus über diese Mahlzeit (cena) im Gegensatz zum Sakrament des Brotes und des Weines keine Anweisungen gegeben hat. Auch wenn Paulus versicherte [1Kor 11, 23], vom Herrn empfangen zu haben, was er den Korinthern überliefert hatte, so glaubt Mainardi, dass Paulus dabei an das Sakrament und nicht an die Mahlzeit (cena) dachte, zumal Paulus der Ansicht war, dass es besser sei, auf die [öffentliche]Mahlzeit zu verzichten und sie zu Hause einzunehmen, anstatt damit die Armen zu beschämen und die Kirche zu diskreditieren. Auch Christus wird wohl das Sakrament und nicht die Mahlzeit (epulum) gemeint haben, als er den Jüngern auftrug, Brot und Wein zu sich zu nehmen. Mainardi glaubt daher, dass die Kirche gegenüber dieser Mahlzeit frei sei, je nach Zeit, Ort und [Gemeinde] darüber befinden zu können, auch wenn die Apostel und die Alte Kirche eine solche nach dem Beispiel jener Mahlzeit, an der Christus [das Sakrament eingeführt hatte], zu sich nahmen. Mainardi bittet Bullinger um eine Stellungnahme. Grüße an [Konrad] Pellikan.

[Gedruckt: Petrus Dominicus Rosius a Porta, Historia Reformationis Ecclesiarum Raeticarum, Bd. 1/2, Chur 1771 (bzw. Lindau 1777), S. 118 (datiert auf 5. November); Graubünden, Korr. I 89f, Nr. 64; Renato, Opere 199, Nr. 22.]

b Der obere Teil der Adresse befand sich möglicherweise auf dem Verschlussband.