Name: Knipschild: Vorname: Philipp K., ein seiner Zeit sehr bekannter Publicist, von dessen Lebensumständen indeß wenig auf uns gekommen. Geboren 1595 zu Treisbach im Westphälischen wurde er nach zurückgelegten Studien Doctor beider Rechte, 1631 Consulent der schwäbischen Rittercantone am Kochers und Neckarflusse, 1641 zugleich Syndikus der Reichsstadt Eßlingen, ließ sich als Rechtsbeistand dieser Corporationen öfters zu Gesandtschaften verwenden und starb am 29. September 1657, 62 Jahre alt, zu Eßlingen. Er war ein geschätzter Schriftsteller, dessen Werke viel benutzt wurden und daher mehrfache Auflagen erlebten. Als civilistisches Werk nennt Jöcher: Paratitla (Glossen, Erläuterungen) juris
universalis civilis, feudalis et canonici"; besonders gesucht waren seine staats-
und lehenrechtlichen Arbeiten. Zu letzteren zählt die "Informatio de obligatione
domini erga vasallum", ulm 1656, 40, 2. Aufl. 1687 ; zu ersteren der "Tractatus
de fideicommissis nobilium familiarum — von Stammgüter , welcher
zuerst in Straßburg 1626 , 4 ' ausgegeben und dann öfters ausgelegt wurde;
Ulm 1694, 1661: Köln 1693 , 1696 ; Augsburg 1710 , 1735 ; die achte und
letzte Auflage wurde zu Augsburg 1750 veranstaltet. Knipschild's bedeutendstes
Werk ist der "Tractatus politico-historico-juridicus de juribus et privilegiis civitatum
imperialium", Ulm I. 1657 ; II. cd. 1687 ; III. en. Arg. 1740 cum
notis 3. J. Schmause. kol. Dieser Tractatus gilt als die beste und eingehendste
Arbeit, welche über die Reichsstädte als drittes Collegium der Reichsstände sowie
über ihr Rechtsverhältniß zum Reich geliefert wurde. Das in erster Ausgabe
1180 Seiten umfassende Buch ist in 6 Bücher getheilt, von welchen das zweite von
den deutschen Reichsstädten überhaupt, das dritte von den einzelnen Reichsstädten
— 63 an der Zahl — in alphabetischer Ordnung handelt. Ein prunkender
Ausputz mit ermüdender Gelehrsamkeit und übel angebrachten römischen Rechtssätzen
muß dem Geschmacke jener Zeit zu gute gehalten werden. Unter dem nach
dem Geburtsorte Treisbach gewählten Pseudonym Hipolytus a Treispach veröffentlichte
K. zu Eßlingen 1614 und 1681 , 4 ': "Unfürgreiffliches Bedenken
über etliche Fragen der freien R .Ritterschaft in Schwaben, Francken u. am
Rheinstrohm Stand und Session betreffend." Die Abhandlung erläutert sieben
reichsrechtliche Fragen und steht den übrigen Arbeiten Knipschild's an wissenschaftlichem
Werthe unleugbar nach. Der Ulmer Jurist Burgermeister hat Knipschild's
Werke theils vollständig, theils im Auszuge seiner Biblioth. jur. equestr.
einverleibt (das letztbesprochene findet sich P. l. S. 766 u. fIg.) und Holzschuher
gedenkt in seiner Deductionsbibliothek Knipschild's als eines tüchtigen Deductionsschriftstellers.Witte, Diar. biogr. I. 77. —Deutsche act. erudit. (1721) VII. 347. —
Moser, Bibl jur. publ. II. GOs-71. — Pütter, Litter. d. dtschn. Staatsr.,
III. 164, 791. —Zedler, Univers.-Lex., Bd. XV S. 1130. — v. Holzschuher,
Ded. Bibl. II. 1073.
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