Name: Hyncke: Vorname: Joachim H.
| (auch Hincke, binck, Hinke), † am 8. März
1580 als Domdechant zu Bremen, bekleidete diese Würde seit 1558, war gleichzeitig
seit dem 23. |
April 1568 Propst zu Bücken und seit 1562 (nach dem
2. November) Propst des Nonnenklosters Osterholz; vorher, vielleicht seit 1542
jedenfalls seit 1553, Domscholaster. Er war der Sohn eines Bäckers zu Stade
und scheint zunächst als Jurist sich bekannt gemacht zu haben, er war Dr. utr.
juris. Seine Bedeutung als Diplomat war nur aus seiner Grabschrift im
Bremer Dame bekannt , die ihm nachrühmt, daß er der Herzöge und Könige
Streit und Kriege schlichtete. Erst neuerdings ist durch ein Notat des Bremer
Rathsherrn Salomon bekannt geworden, daß er Rath des Herzogs Julius von
Braunschweig (1568-89), des Herzogs Adolf von Holstein (-Gottorp, reg. 1544
bis 1586) und des Grafen Otto von Hoya gewesen, so daß man auf seine
politischen Geschäfte schließen kann. Als angesehenster Mann im Capitel hat er
die Wahlen der Erzbischöfe Georg (von Braunschweigs und Heinrich III. (von
Lauenburg) zu Wege gebracht, er ist der Verfasser des Bremischen Ritterrechts
vom 22. December 1577. An seinem Todestage notirt Salomon von ihm " ein
Ausbund düsser Tyd gelerder, beredter Man , de vele groter wichtiger Saken
twischen Koningen und Forsten vordragen hefft." Er war lutherischer Confession.Vgl. Rotermund , Bremer Gel. Lex.; wegen der Daten: v. Hodenberg,
Diöces Bremen III, und Krause, Archiv des Vereins zu Stade, II. S. 157.
Bremer Jahrbuch, VI. 178; VII. 56, so.
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