Name: Hermann,
| Graf zu Henneberg-Struf, war der zweite Sohn Bertholds
'VII. von Henneberg und dessen zweiter Gemahlin Jutta, Tochter des
Landgrafen Hermann von Thüringen, welche wiederum in erster Ehe an Markgraf
Dietrich von Meißen verheirathet gewesen war und von diesem einen Sohn,
Heinrich den Erlauchten, besaß. |
Geboren etwa 1225, theilte er nach dem Tode
seines Vaters (1245) mit seinem Bruder Heinrich III. die henneberg. Lande
dergestalt, daß er den kleineren Theil mit dem Schlosse Struf erhielt und so
der Stifter der Linie Henneberg-Struf wurde, welche aber bereits 1291 mit
seinem Sohne Poppo VIII. wieder ausstarb. H. half seinen Oheim Heinrich
Raspe von Thüringen (1245) zum deutschen König wählen und wurde nach
dessen Tode (1247) ein eifriger Anhänger Wilhelms von Holland, der ihm seine
Schwester Margaretha zur Gemahlin gab und zahlreiche, aber bei Wilhelms
Machtlosigkeit inhaltsleere Rechte verlieh. Nach Wilhelms Tode zum Könige
gewählt zu werden, lehnte er ab. Im thüringischen Erbfolgestreit (1247-63)
wegen seiner Ansprüche an das thüringische Allodialvermögen mit der Herrschaft
Schmalkalden abgefunden, stand er fest auf Seiten seines Stiefbruder Heinrich
des Erlauchten gegen Sophie von Brabant und vertrat ersteren sogar öfter in
der Regierung von Thüringen. Er starb 1290 , seine Besitzungen, die sogen.
kleine Herrschaft, fielen nach dem Tode seines Sohnes an seine einzige Tochter
Jutta, vermählt mit dem Markgrafen Otto dem Langen von Brandenburg.Schultes, Diplom. Gesch. d. gräfl. Hauses Henneberg, Th. J. S. 114 f.
Hildburghausen 1788.
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