Name: Heimes: Vorname: Valentin H.,
Bald nach dem Regierungsantritte des letzten Kurfürsten-Erzbischofs von Mainz Friedrich Karl (Bd. VII. S. 552 ff.) wurde er auch zu den Mainzer Staatsgeschäften, erst als geh. Referendär (1776), dann als geh. Staatsrath (1780) herangezogen. Bei der großen Uebereinstimmung, welche in Bezug auf Charakter und Geistesrichtung
zwischen dem Erzbischofe und H. bestand, war es erklärlich, daß Letzterer
rasch von Stufe zu Stufe ausstieg, erst Weihbischof in Worms (1780) — als
Bischof von Vallona i. p. —, dann in Mainz und Generalvicar wurde. Ihm,
dem vertrautesten Rathgeber von Friedrich Karl, ist vorzugsweise die Betreibung
der Emser Verhandlungen, bei denen es sich wesentlich um größere Unabhängigkeit
des deutschen Episcopates handelte, zuzuschreiben, wie ihm denn auch an dem
Zustandekommen der Beschlüsse vom 25. August 1786 ein hervorragender Antheil
zufiel (Stigloher, Die Errichtung der päpstl. Num. in München, S. 66;
Brück, Die ration. Bestrebungen, S. 114). In gleicher Weise war H. thätig
bei Durchführung der in Ems angebahnten Reformen, zu welchem Behufe er die
Berufung einer Diöcesansynode betrieb (Brück l. c. 124). Während diese Arbeiten
noch in vollem Gange Waren , trieb der Zug Custine's nach dem Rhein
den Kurfürsten aus seiner Residenz, ein Ereigniß, das in der Richtung des Kurfürsten
in politischen wie in religiösen Dingen einen bedeutenden Umschwung
herbeiführte. Wiederum war es , nach Wiedereinzug der alten Regierung, der
Weihbischof H., welcher der neuen Richtung Ausdruck gab, wie dies zwei Erlasse
vom 3. und 31. August 1793 beweisen, von denen der erstere die während der
Occupationszeit von den weltlichen Beamten und von nicht autorisirten Geistlichen
abgeschlossenen Ehen, der letztere die Behandlung der Fälle, in welchen
von abgefallenen Geistlichen die Sacramente der Tanse , der Buße und der Ehe
waren gespendet worden, zum Gegenstande hatte, Verordnungen, die nicht geringe
Beunruhigung der Gemüther im Gefolge hatten. Dann begann die Verfolgung
der abgefallenen Geistlichen, deren Bestrebungen vorher theilweise die Billigung
von oben gefunden. Nur kurze Zeit dauerte der Aufenthalt der Regierung in
Mainz; von 1797 an blieb der Hof und mit ihm H. in Aschaffenburg, woselbst
am 25. Juli 1802 der letzte Kurfürst verstarb. Mit ihm verlor H. einen Herm,
der in unausgesetzter Liberalität die geleisteten Dienste reichlich vergolten, mit
dem Weihbischofe auch dessen Angehörige zu den einflußreichsten Stellen befördert
und damit den Grund zu dem Reichthum der Familie gelegt hatte. Von Dalberg
in den bisherigen Stellungen bestätigt, überlebte H. seinen alten Herrn
nicht lange, indem er am 23. Juli 1806 auf seinem Gute in Hattenheim
verstarb.Rhein. Antiq., II. Abthl., Bd. 11, S. 305. Zaun, Beitr. z. Gesch. d.
Landcapitels Rheingau S. 166 u. 168.
|