Name: Heige: Vorname: Peter H.
, Erbherrn auf Ranitz im ehemaligen Fürstenthume Rügen. Besuchte die Universitäten Helmstädt und Basel, von welch ' letzterer er als Doctor beider Rechte heimkehrte; wurde bereits 1584 ordentlicher Professor und Beisitzer des Hofgerichtes zu Wittenberg, nach Kurzem herzoglicher Rath am Appellationsgerichte zu Dresden, wohin er indeß nach bestehender
Vorschrift nur zwei Mal im Jahre zu reisen hatte. Nach vierzehnjähriger
Lehrthätigkeit verließ er den Katheder und siedelte am 21. Mai 1598
als wirklicher kursächsischer Hofrath nach Dresden über. Seit Längerem kränkelnd
erlag er dort schon im Frühjahre 1599 seinen Leiden. Der 1587 eingegangenen
Ehe sind vier Kinder, darunter zwei Söhne entsprossen, von denen
der Aeltere, Johann, Appellationsgerichtsrath, der Andere kurfürstlicher Leibarzt
in Dresden geworden. H. genoß den Ruf ausnehmender Gelehrsamkeit. den er
sich namentlich durch gründliche Kenntniß und scharfsinnige Auslegung des sächsischen
Rechtes erworben hat. Johann Strauch, ein angesehener Jurist Wittenbergs
aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, berichtet in der 4. Auflage
seiner "Dissert. juris publici" (S. 89), daß H. bei seinen Zeitgenossen im höchsten
Ansehen gestanden sei, und daß die einheimischen Akademien keinen berühmteren
Namen besessen hätten. Nicht minder ehrenvoll lautet der ihm vom sächsischen
Kanzler David Pfeifer gewidmete Nachruf, welcher Heige's "Quaestiones" vorangedruckt
ist. Von dessen Schriften erschien zu seinen Lebzeiten nur die " Oratio
de Aemilio Papiniano", Vitemb. 1594 , eine trefflich durchgeführte Schilderung
der Verdienste dieses großen Rechtsgelehrten und seines mannhaften Benehmens
gegenüber dem schnöden Verlangen Caracalla's, dessen Brudermord zu vertheidigen.
Später gab Professor Ludwig Person heraus: "Quaestiones juris tam
civilis quam saxonici", 2 T., Vit. 1601-9. Die "Quaestiones" behandeln
eine Reihe wichtiger civilrechtlicher Controversen, erlebten mehrere Auflagen (die
vierte und letzte zu Köln 1712), und geben zugleich Zeugniß für die humanistische
Bildung des Verfassers. Das streng wissenschaftliche Werk wurde 1624
in Portugal, 1667 in Spanien auf den Index der verdammten Bücher gesetzt!
Von geringerer Bedeutung ist "Commentar. super IV libros Institutionum Imper.",
Vitemb. 1603.Jugler, Beiträge, Bd. I. S. 426 u. ff., und die dort citirten Autoren.
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