Name: Griesinger: Vorname: Ludwig Friedrich G.,
, geboren am 2. Juni 1767 zu
Stuttgart, gestorben daselbst am 22. Februar 1845. Er studirte in Tübingen
die Rechte, begleitete 1797 den Geh. Rath v. Rieger auf einer Gesandtschaftsreise
nach London, von wo er über Berlin, Leipzig, Wien und Italien zurückkehrte,
und ließ sich in seiner Vaterstadt als Advocat nieder. 1808 ertheilte
ihm die Juristenfacultät in Tübingen den Doctorgrad. In den J. 1815 —24
war er wiederholt Mitglied der würtembergischen Ständeversammlung. Sein
Hauptwerk ist der "Commentar über das herzoglich württembergische Landrecht",
1798 —1808 , 10 Bde., mit Sachregister, 1830. Außerdem sind von ihm zu
nennen: "Geschichte und neue Theorie der Suität" (1807) , "De servitute
luminum" (1819) und "Der Büchernachdruck (1822), worin er die Rechtmäßigkeit
des Nachdrucks behauptete. Auch bearbeitete er von Danz' "Handbuch des
heutigen deutschen Privatrechts den 9. und 10. Band, 1822 —23.Reyscher in der Zeitschrift für deutsches Recht, 9, 504—21. Neuer Nekrolog
der Deutschen, 23, 1014 ff. Ersch u. Gruber, 1. Sect. 91, 45 ff.
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