Name: Arens: Vorname: Franz Joseph Freiherr von A.,
| Jurist und Staatsmann, gib.
zu Arnsberg in Westfalen am 7. Juni 1779, † 1. April 1855. |
Er widmete
sich anfänglich dem Kaufmannsstande, dem auch sein Vater angehörte, dann aber
den Rechtswissenschaften. Nach vollendeten Studien in Marburg und Gießen
Promovirte er im J. 1803 auf letzterer Hochschule als Doctor beider Rechte
und wurde Privatdocent. 1804 erhielt er die außerordentliche und 1806 die
ordentliche Professur, Wurde 1810 Kirchen- und Schulrath, 18 18 Oberappellationsrath.
Im J. 1821 hatte er die erste Professur des Rechts und das Seniorat
der Juristenfacultät inne. Nach Berufung seines Schwagers v. Grolman in
das Ministerium nach Darmstadt wurde er im J. 1820 Canzler der Universität,
Regierungscommissär bei derselben und 1821 Mitglied der Central-Untersuchungs-Commission
zu Mainz, ferner 1821 Director und 1825 Präsident des Hofgerichts
der Provinz Oberhessen. In seiner Eigenschaft als Canzler war er Mitglied
der 1. Kammer der Landstände. In Anerkennung seiner Verdienste um Fürst
und Staat Wurde er 1826 in den erblichen Freiherrnstand des Großherzogthums
erhoben. 1833 wurde er 2. Präsident und 1834 1. Präsident des Oberappellationsgerichts
in Darmstadt, ferner von 1834 an regelmäßig zu den Versammlungen
des Staatsraths berufen. Seine Ernennung zum lebenslänglichen Mitglied
der 1. Kammer erfolgte 1838. Die Strenge und Energie seiner monarchischen
Grundsätze zog ihm viele politische Gegner zu, aber auch diese versagten
ihm als hervorragenden Juristen ihre Anerkennung nicht. Seine schriftstellerische
Thätigkeit war nicht bedeutend.(Scriba, Hess. Schriftst. .Lex. 1. u. 2. Abth.)
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