Name: Anton: Vorname: Gottfried A.
Auf den Schulen zu Unna und bamm und dem Gymnasium zu Soest vorgebildet, bezog er 1594 die Universität Marburg, erlangte daselbst 1. November 1596 die juristische Doctorwürde und wurde 1603 ord. Professor der Institutionen, 1604 der Pandecten. Letztere Professur bekleidete er jedoch nur ein halbes Jahr. In Folge der Einführung der reformirten Religion in Marburg zog er als Lutheraner es vor, auf den Ruf des Landgrafen Ludwig V. von Hessen -Darmstadt als Rath und Professor nach Gießen zunächst an das 1605 gestiftete Gymnasium zu gehen. Bei der Umwandlung desselben in eine Universität wurde er 1607 zu deren Kanzler, erstmaligem Rector und Professor Juris Primarius ernannt. Auch in Staatsgeschäften und auswärtigen Gesandtschaften fand er vielfache Verwendung. Seine Schriften, welche Adelung am
vollständigsten verzeichnet, betreffen das Staatsrecht, Lehnrecht und Civilrecht.
Geschätzt sind seine "Disputationes feudales XV .
' 1604 und öfter, ex edit.
Sam. Strykii. 1699. 1726. 1736. Gegen Vultejus schrieb er "De Camerae
imperialis jurisdictione" 1607 und "Disputatio apologetica de potestate imperatoris
legibus soluta , et hodierno imperii statu" 1608 , sowie "Disputatio
Anti-Vultejana II , III . IV 1609. 10. Von seinem Sohne Wilhelm Antonius
wurden nach seinem Tode edirt "Adversaria in plerasque Andr. Gailii observationes
practicabiles" 1629.Theod. Reinkingk, Oratio parentalis in excessum Gothofredi Antonii
An. 1618 habita bei Witte , Memoriae JCtorum S. 42 ff. — Strieder,
Hess. Gel.-Gesch. I. 79 ff. II. 522. IV. 528. V. 519. XIII. 313.
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