Name: Eisenhart: Vorname: Johannes E.,
| Rechtsgelehrter, geb. 18. Octbr. 1643 zu Erxleben
in der Altmark , Sohn des dortigen Pfarrers, studirte seit 1663 in
Helmstädt, wurde daselbst Magister artium und 1674 Licentiatus, danach Doctor
der Rechte; nach Erlangung einer außerordentlichen Rechtsprofessur erhielt er
die ordentliche Professur der Geschichte, Poesie und Sittenlehre, trat dann in die
Juristenfacultät als ordin. |
prof. institutionum , iuris criminalis , pandectarum
et codicis ; starb als Senior der Facultät 9. Mai 1707. E. war Schwiegersohn
des bekannten Rechtsgelehrten Ulrich v. Eyben, der seine Professur in
Helmstädt mit einem Sitz im Reichskammergericht vertauscht hatte. Auch
der Freundschaft H. Conring's konnte E. sich rühmen. Der Einfluß dieses
großen Gelehrten auf Eisenhart's schriftstellerische Thätigkeit ist unverkennbar.
Schon 1667 hielt E. eine Rede "De coniungendis iurisprudentiae et historiarum
studiis". Seine Weike über Naturrecht sowie über Materien des Criminalrechts,
des deutschen Privatrechts und Processes finden sich verzeichnet im Jöcher'schen
Gelehrtenlexikon. Sein Sohn Johann Burkhard E., Welcher durch
eine gelehrte Schrift "De iure patrimonii dividui et individui" sich bekannt gemacht,
war Archivarius und erster Canzleisecretär der Reichsstadt Speyer, Vater
von Joh. Friedr. E.
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