Name: Dietzel: Vorname: Gustav D.,
| Rechtsgelehrter, geb. 27. Febr. 1827 in Altenburg,
† 27. APril 1864 zu Kiel. |
Auf der Bürgerschule und dem Friedrichs-Gymnasium
seiner Vaterstadt vorgebildet, studirte er seit Ostern 1846 in Leipzig,
dann in Jena . wo er im December 1851 zum Doctor beider Rechte promovirt
ward. Hierauf kehrte er nach Leipzig zurück, um sich in der juristischen Praxis
auszubilden und habilitirte sich 1853 an der Universität als Privatdocent.
1855 26. Oct. erhielt er eine außerordentliche Professur der Rechte. Zu Ostern
1862 folgte er einem Rufe als ord. Professor des römischen Rechts nach Kiel.
Außer seinen Habilitationsschriften "De actione funeraria" und "De mandato
post mortem collato", 1853, besitzen wir von ihm nur eine civilistische Monographie:
"Das Senatusconsultum Macedonianum", 1856 , sowie mehrere gediegene
Abhandlungen in Bekker's und Muther's Jahrbuch des gemeinen deutschen
Rechts Bd II. III. IV., in Siebenhaar's Archiv für deutsches Wechselrecht und
Handelsrecht Bd. VII. und im Archiv für die sächsische Geschichte Bd. II. Auch
verfaßte er das Gutachten der Kieler Juristen-Facultät über die Rechtskräftigkeit
der preußischen Preßverordnung vom 1. Juli 1863.Junghans in den Schriften der Univ. zu Kiel aus dem J. 1863. Bd. X,
Chronik S .3ff. Ed. Alberti, Lexikon der Schleswig-Holstein Lauenburg. u.
Eutin. Schriftsteller I. 160.
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