Name: Colerus: Vorname: Heinrich C.
| (Coeler, Coler) , Rechtsgelehrter aus altem
Patriciergeschlecht, ein Sohn Anton Colerus' des Aelteren ( t 1589) , welcher
Prokanzler und geheimer Rath des Herzogs Albrecht von Preußen war , und
Bruder des Juristen Anton C. des Jüngeren, geb. 6. April 1576 zu Lübeck,
†ebenda 27. März 1641. |
Er studirte seit 1594 Philosophie, Geschichte und
Jurisprudenz auf den Universitäten Rostock, Köln , Straßburg, hielt sich dann
eine Zeit lang in Speier auf, um die Praxis des Reichskammergerichts kennen
zu lernen, ging 1599 nach Italien, wo er in Padua Mathematik studirte, besuchte
1600 Rom und durchreiste in den beiden folgenden Jahren Frankreich,
England und die spanischen Niederlande. 1602 nach Lübeck zurückgekehrt, lebte
er 15 Jahre in litterarischer Muße. 1617 wurde er 'Rathsherr und 1624
Bürgermeister, in welchen Aemtern er auf zahlreichen Gesandtschaften und durch
seine kluge Politik während des dreißigjährigen Krieges ausgezeichnete Dienste
leistete. Unter seiner Aegide und Betheiligung kam eine Reihe von Gesetzen
und Polizeilichen Verordnungen zu Stande , wie die Feuer-Ordnung 1624 , die
Wacht-Ordnung 1628 , die revidirte Obergerichts-Ordnung 1631 , die revidirte
Niedergerichts- und Kanzlei-Ordnung 1639. Auch hinterließ er verschiedene
Werke im Manuscript.Heinr. Bangert, Oratio funebris II. Colero habita. Lubecae (1642). 4.
Seelen, Athenae Lubecenses I 132 ss. Moller, Cimbria litterata I 108 ss.
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