Name: Raimund: Vorname: P. R.
Aus der ersten Stelle als Seelsorger und Prediger an der Halberstädter Ordenskirche wurde er im Februar 1731 als apostolischer Missionscaplan nach Potsdam versetzt und am 13. December jenes Jahres durch königliches Decret zum ersten römisch -katholischen Prediger daselbst ernannt. Zehn Jahre wirkte er hier mit großer Klugheit und Rührigkeit, ruhte, um nur dies anzuführen, nicht eher, bis er den Neubau der katholischen Kirche in Potsdam durchgesetzt hatte. Besonders die Seelsorge der großen Leibgarde, die zur Hälfte, oder bis zu 2000 Mann, aus Katholiken aller Länder und Sprachen zusammengeworben war, lag ihm sehr am Herzen. König Friedrich Wilhelm I., der sein Wissen, seine schlagfertige Offenheit und große Treue schnell erprobte, schenkte ihm seine besondere Zuneigung und sprach mit Niemand so oft und vertraulich über seine religiösen Anschauungen, als mit P. Bruns, der manche interessante Einzelheit darüber aufbewahrt hat. Zunächst zum Gebrauch der Missionsgemeinden bestimmt ward ein "Catholisches Unterrichtungs Gebetten und Gesangbuch" , welches R. zu Ende des Jahres 1738 bei Kunst in Berlin erscheinen ließ. Der erste Theil namentlich, welcher die Richtigkeit des katholischen Glaubensbekenntnisses nur aus der Schrift und Vernunft in Frage und Antwort kurz nachweist, erregte wegen seiner logischen Strenge bei populärer und versöhnlicher Sprache Aufsehen; auch der Umstand, daß es das erste katholische Buch war, welches seit der Reformation in der Mark Brandenburg und dazu noch in der Residenz, obendrein gar mit Erlaubniß des protestantischen Consistoriums (gez .: 8. November 1738, D. Jablonski) gedruckt war, trug dazu bei. 1742 gab R. ebenfalls in Berlin die zweite, unveränderte Auflage heraus, 1743 erschien in der Propaganda zu Rom eine lateinische Uebersetzung. In Kürze folgten nun deutsche, theilweise veränderte Ausgaben zu Augsburg, Breslau, Liegnitz, Köln, Münster, Paderborn, in Oesterreich, in Elsaß u. a., wie auch Uebersetzungen in fremde Sprachen. P. R. selbst besorgte 1765 das wahre und von Rom approbirte Werk in achter Auflage zu Halberstadt. Bald nach dem ersten Erscheinen hatte R. auch einen "Kleineren Catechismus für die Jugend" bearbeitet (Berlin 1739), den er 1752 zu Halberstadt französisch herausgab. Böswillige Denunciationen, deren Urheber nie mit Beweisen hervorgetreten sind, reichten hin, daß Friedrich II. am 4. October 1742 P. R. unerwartet ins Gefängniß warf. Als die Soldaten sehr ungestüm beim Könige seine Freilassung nachsuchten, ließ er ihn vier Tage später in aller Frühe in die Festung Spandau bringen, wo der Gefangene " in Ketten bei Wasser und Brod den Karren führen mußte" . Ein Verhör oder Urtheil wurde sowol jetzt, als auch später vergeblich
erwartet. Papst Benedict XIV. hörte alsbald von dem Vorfall und ließ
dem Könige durch die katholischen würtembergischen Fürsten, die im preußischen
Dienste standen , versöhnliche Vorstellungen machen. Doch dieser antwortete:
Ich weiß, daß der Pater nichts gemacht hat , denn hätte er irgend etwas Unrechtes
begangen, so würde ich ihn aufgehängt haben. Ich will aber den Pfaffen
und Mönchen zeigen, daß ich auch sie zwingen kann . . .Er soll zu seiner Zeit
herauskommen, aber jetzt gefällt es mir noch nicht." Auf die abermalige Verwendung
der Kaiserin Maria Theresia erlangte R. nach beinahe elfmonatlicher
Haft am 27. August 1743 die Freiheit wieder, mußte aber zuvor noch einen
körperlichen Eid de non vindicando ablegen. Sein Vater war aus Schmerz über
diese Behandlung seines Sohnes kurz vorher gestorben. P. R. zog es vor,
trotz der Bemühungen von Seite des Hofes, ihn in der früheren Stellung zu
halten, als Mönch in seinen Mutterconvent zu Halberstadt zurückzukehren. Von
Neuem widmete er sich hier besonders dem Predigtamte , gab ein öfter aufgelegtes
Andachtsbüchlein über die fünfzehn Rosenkranz-Dienstage und, auf Bitten
der Missionäre in der Mark, ein ABC-Buch in lateinischer, deutscher und französischer
Sprache (1752) heraus. Um die in seinem Unterrichtsbuch "kurz angeführten
Glaubenslehren in ein helleres Licht zu setzen und allen, die sich an
dem tridentinischen Glaubensbekenntniß etwa stoßen möchten, die annoch vorkommenden
Anstöße zu heben und die gefaßten Vorurtheile zu benehmen", schrieb
er jetzt eine "Erklärung der catholischen Glaubens:Bekenntnüß, aus der heiligen
Schrift und der Vernunft, nach den Grundsätzen des Heiligen Evangelii Unseres
Herrn Jesu Christi und seiner Heiligen Kirchen, Allen, so darinn, und daraußen
seynd, zur Prüfung vorgestellet von P. Raymundo Bruns, ordinis Praedicatorum
F. T. magistro". Dieses musterhafte Religionshandbuch, das namentlich die
Controverslehren gegen den Protestantismus in 50 Grundsätzen ausführlich behandelt,
erschien nach vielen dem Druck gelegten Hindernissen zu Arnsberg bei
J. E. Herten 1768 und 1769, in Frankfurt 1770 u. s. f. Noch im Jahre
1843 ließ L. Weller dasselbe bei Simion (Berlin) abdrucken, und die Aschendorff'sche
Buchhandlung in Münster gab es 1846 wieder heraus. Raymund's
Manuscripte, wie Annales Conventus (Halberstadiensis) von 1216 bis auf seine
Zeit, die Chronik der Stationen Potsdam, Berlin, Spandau, Stettin, Magdeburg,
sein Missionarius castrensis, d. i. Soldatenpredigten, sowie elf Bändchen Marienpredigten
sind leider seit der Säcularisation verschollen. Das Generalcapitel des
Dominicanerordens ernannte R. 1748 zum magister theologiae; das Capitel zu
Cöln wählte ihn 1749 zum Definitor; das Provinzialat lehnte er aus Demuth
ab; in Halberstadt bekleidete er seit 1745 wiederholt das Amt des Priors. Er
starb als Vorsteher des Klosters adeliger Dominicanerinnen Paradies vor den
Thoren von Soest in Westfalen im Mai 1780.Vgl. sein lateinisch geschriebenes Tagebuch, deutsch mitgetheilt im "Berliner
Bonifacius Kalender" (von E. Müller) für 1869, S. 53 —104 (auch
abgedruckt in "Germania" 1874, n. 295 —1875, n. 9), sowie den Vorbericht
des Verfassers zur Erklärung des Glaubens Bekenntnisses.
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