Name: Raddrock: Vorname: Heinrich R.
| war der letzte Abt, seit 1521 , des großen
Cistercienser Feldklosters de rivo St. |
Mariae oder de domo St. Mariae zu Scharnebeck
bei Lüneburg, der sich mit seinem ganzen Convente der lutherischen Lehre zuwandte,
so daß aus diesem eine größere Anzahl evangelischer Prediger und Küster hervorging.
Am 29. Juni 1529 übergab er sein Kloster mit allen, freilich schon
1524 und 1526 durch den Herzog und auffallender Weise durch den eifrig
katholischen Erzbischof Christoph von Bremen (im "Alten Lande" ) geschmälerten
Besitzungen und Einkünften gegen Sicherstellung "ziemlichen" unterhalts, auch
Zusicherung der bisherigen Leistungen an die "Pröbener" , freiwillig Herzog Ernst
dem Bekenner. Er selbst zog sich auf den ihm überwiesenen Scharnebecker
Klosterhof in Lüneburg zurück, der in alter Verbindung mit der Pfarrkirche St.
Nicolai stand, die zuerst dem Lutherthum geöffnet wurde. Hier "befliß er sich
der Predigt des Evangelii"; von 1530 an muß er beim allmählichen Siege der
Evangelischen, ob vom Rathe ernannt oder in Folge seiner angesehenen Stellung,
als Superintendent über die Prädicanten gewaltet haben. 1531 ist er sicher
schon Superintendent, denn Urbanus Rhegius nennt ihn selber so. Den letzteren
hatte der Rath zur endgültigen Reformation der Kirchen sich vom Herzoge
erbeten, doch erhielt er ihn im Sommer 1531 nur auf ganz kurze Zeit;
unfraglich nahm Urbanus damals, wie bei seiner zweiten Anwesenheit 1532,
R. gegenüber die Stellung eines Generalsuperintendenten ein. R., der inzwischen
als erster Kleriker in Lüneburg sich verheirathet hatte. war als Stadtsuperintendent
zugleich Hauptpastor zu St. Johannis, wo schon vorher Hartwich Eckeberg
sich der Reformation zugewandt hatte. R. zog die geistlichen Lehen im Weichbilde
der Stadt, mit Ausnahme einer Anzahl von auswärtigen Patronen abhängiger
Vicarien, ein und vereinigte sie zu einem "Kirchenkasten" für Kirchen,
Schulen und fromme Zwecke, dessen Bestätigung Urbanus durchsetzte. 1535
nahm R. als Vertreter der Lüneburger Geistlichkeit an dem bekannten Hamburger
Convente über Ordnung des Gottesdienstes und Maßnahmen gegen die Wiedertäufer
theil und unterschrieb die Beschlüsse. 1536 starb er und wurde zu St.
Johann begraben. Sein Nachfolger als Superintendent Wurde Pfingsten 1537
Paul Rhoda oder Roda, der später Gerneralsuperintendent in Stettin wurde.Pfeffinger 1, 256. —Archiv des Vereins f. Gesch. . zu Stade 3, S. 329 g.
— Bertram, Reform .- u. Kirchengesch. v. Lüneburg. — Wallis, Abr. der
Reform. Gesch. d. Stadt Lüneb. — Westphalen, III. S. 1100. — Schlöpken
Chron. v. Bardewich S. 360 f. —Das gleichzeitige Chron. manuscr. Schomakers.
— Lucas Lossius, Lunaeburga Saxoniae (1566) S. 76. —Havemann, Gesch.
Braunschw. Lüneb. II. S. 118 —122.
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