Name: Otto: Vorname: Karl Eduard v. O.,
Gründlich vorgebildet, bezog er 1814 die Universität Leipzig und wandte sich, früher zur Philologie, auch Theologie hinneigend, nunmehr der Jurisprudenz zu. Er fand an Haubold einen väterlichen Freund und wohlwollenden Rathgeber. Nur durch Unterstützung ihm wohlgesinnter Männer war es ihm möglich, die Studien zu beenden. Am 10. October 1817 wurde er baccalaureus juris, am 20. Februar 1818 Magister und Doctor der Philosophie und bestand am 18. Mai 1818 bei der juristischen Facultät das rigorosum. Von Neuem von Freunden und Gönnern unterstützt,
ging er nach Göttingen, wo er besonders Hugo näher trat und von da auf kurze
Zeit nach Hamburg, dann nach Berlin, wo namentlich Savigny ihn wahrhaft
begeisterte. Im Sommer 1819 begann er in Leipzig als Docent mit Vorlesungen
über Encyclopädie und Methodologie der Rechtswissenschaft, vertheidigte
zur Erlangung der Würde eines Magister der Philosophie seine Arbeit über
actiones forenses Atheniensium und erwarb darauf auch die juristische Doctorwürde.
Seine Vorlesungen erstreckten sich über das ganze Gebiet des römischen
Rechts, auch las er über Gaius und atheniensisches Gerichtsverfahren. Er
stiftete einen juristischen Verein, aus welchem Männer wie Weiske, Vogel und
die beiden Heimbach hervorgingen. 1822 zum außerordentlichen und 1826 zum
ordentlichen Professor befördert, machte er sich einen Namen durch Antheilnahme
an der verdienstvollen Verdeutschung des corpus juris civilis (neben Schilling
und Sintenis) , behandelte nochmals seine Lieblingsmaterie in der Schrift "de
Atheniensium actionibus forensibus" (1826), besorgte eine dritte Auflage von
Eisenhart's deutschen Rechtssprüchwörtern (1823), eine Ausgabe der Institutionum
lineamenta von Haubold (1826), schrieb einen Nekrolog dieses seines vieljährigen
Gönners und veröffentlichte in kindlicher Pietät eine Auswahl aus den Schriften
seines gelehrten Vaters (1827). Am 10. October 1822 hatte er sich mit
Emilie Mariane geb. Huth verheirathet. Mit dieser treuen Gefährtin und zwei
Töchtern ging O. im November 1832, einem ehrenvollen Rufe Folge leistend,
nach Dorpat, Wo er eine neue Heimath sich gründete, was ihm bei der Liebenswürdigkeit
seines Charakters und seinen geistigen Fähigkeiten nicht schwer wurde.
Welche große Liebe und Achtung sich O. als akademischer Lehrer und im Kreise
der Collegen zu erringen und während fünfundzwanzigjähriger angestrengter
Thätigkeit zu bewahren verstand, davon giebt die unten erwähnte Abschiedsschrift
eines jüngeren Collegen Zeugniß. Die Regierung anerkannte seine vorzüglichen
Leistungen durch rasch auf einander folgende Auszeichnungen und Ehrengaben,
1855 schließlich durch Verleihung des Titels eines Wirklichen Staatsraths.
Ermattet von langjähriger Arbeit und körperlich leidend, entschloß sich O. nach
Deutschland zurückzukehren. Im Juni 1858 trat er, auch von seinen in Riga
lebenden Schülern und Freunden auf das Herzlichste verabschiedet, seine Heimreise
an und begab sich zu seiner inzwischen glücklich verheiratheten ältesten
Tochter nach Jena. Er starb am 20. April 1869. Von seinen Schriften sind
noch zu nennen eine aus dem J. 1833 stammende Schrift zur "Gedächtnißfeier
der 1300jährigen Dauer der Gesetzeskraft der Institutionen und Pandekten" ,
sowie die 1852 veröffentlichte Abhandlung "de Atheniensium actionibus forensibus
publicis".A. Bulmerincq, Karl Eduard Otto. Eine biographische Skizze, Dorpat 1858.
|