Name: Otto I. v. Mosbach ,
| Pfalzgraf. Geboren den 24. August 1390 zu
Mosbach als der jüngste von den Söhnen Kurfürst Ruprechts III. von der
Pfalz, nachmaligen römischen Königs. |
Auf Grund eines Primogeniturgesetzes
Ruprecht II. (der sogen. Rupertinischen Constitution), wonach im Falle mehrerer
Nachkommen, den Nachgeborenen kleinere mit dem Hauptlande in Lehensverband
stehende Landestheile zufallen sollten, erhielt O. im J. 1410 seinen Theil: es
waren die Hauptstücke der späteren pfälzischen Aemter Mosbach und Sinsheim,
daneben Kaiserwerth, die Hälfte von Otsberg und Herings im alten Maingau
(von Ruprecht II. erworben), auch ein Theil von Löwenstein. Nach dem
Hauptorte dieses Territoriums ward Otto der Stifter der mit seinem gleichnamigen
Sohne Otto schon 1499 Wieder ausgestorbenen Mosbacher Linie der
pfälzischen Wittelsbacher. Als kleiner Territorialherr tritt er aus den engen
Grenzen seines Ländchens im Anfang wenig hervor. Wir finden ihn
häufig in der Begleitung seines Bruders, des Kurfürsten Ludwig III. Im J.
1422 (Juni) war er mit ihm und dem Bischof Raban zu Speier mit Hilfsmannschaft
an dem Zuge gegen die Stadt Speier betheiligt. Erst durch den
Tod Ludwigs III. (1436, sec.) eröffnete sich ihm eine größere Wirksamkeit.
Gegen die Bestimmungen der goldenen Bulle ward ihm, als dem jüngsten der
Söhne Ruprechts, die Vormundschaft über den nur zwölfjährigen Nachfolger in
der Kur, Ludwig IV., übertragen. O. stand unter seinen Brüdern dem pfälzischen
Kurfürsten am nächsten. In seinem letzten Testamente, das Ludwig III.
kurz vor der Reise nach dem heiligen Lande aufsetzte, wird diese Zuneigung ganz
besonders hervorgehoben. War doch O. schon im J. 1413, als Ludwig III.
nur einen (schon 1426 gestorbenen) Sohn Ruprecht besaß, zum Vormund dieses
erbberechtigten Prinzen bestellt worden. Der Kurfürst war laut seines Testamentes
krank aus dem heiligen Lande zurückgekehrt. Erblindet übergab er kurz
vor seinem Tode an O. die Regentschaft, der seinen Mündel noch im gleichen
Jahre der Universität Heidelberg feierlichst als künftigen Landesherrn vorstellte.
Im Widerspruch mit der goldenen Bulle ließ er ihn schon 1437 zu Eger mit
Kurwürde belehnen. Es ist schwer zu sagen, in wie weit bis zur Volljährigkeit
Ludwigs (1442) O. selbständig als Vormund gehandelt hat. In Ausstellungen
von Urkunden tritt sein Name meistens ganz zurück und wenn in dieser Zeit
der junge Pfalzgraf handelnd erscheint, wird es fraglich sein, wie weit hier seine
Räthe, wie weit sein Vormund maßgebend waren. Häufig tritt O. mit dem
noch nicht volljährigen Kurfürsten zusammen auf. Bei der Wahl Albrechts II.
(1438) und Friedrichs III. (1440) war er betheiligt. Bei der letztern scheint
er, Wie die meisten der Wähler nicht ganz frei von Privatinteressen gewesen zu
sein und seine Stimme nicht ohne sicheren Vortheil vergeben zu haben. Wichtige
kirchenpolitische Fragen bewegten gerade die Jahre seiner Vormundschaft:
der Streit zwischen dem Resormconcil von Basel und Papst Eugen IV. O.
nahm bei diesen wechselvollen Verhandlungen entscheidenden Antheil. Jene bekannte
kurfürstliche Neutralitätserklärung ist von seinen Räthen beantragt worden.
wenn auch Erzbischof Raban von Trier, der O. sehr nahe stand, als der
eigentliche Urheber anzusehen ist. Bekanntlich hat dieser stolze oligarchische Bund
nicht allzulange gedauert und Eugen IV. hat sich, bereits zum Sterben erkrankt,
noch einmal als Sieger erhoben. Zwar hat die Pfalz lange gezögert und Ludwig
IV. war einer der letzten die mit Rom Friede machten. Unter denen,
welche Nicolaus V. im December 1347 huldigten, befand sich auch O. von
Mosbach mit seinem Bruder Stephan. Von da ab wird er wenig mehr genannt.
Für sein Ländchen hat er manche Erwerbungen gemacht, so (1422) Lorbach.
Als der Unionskönig Christoph I. von Dänemark, Schweden und Norwegen,
ein Neffe Otto's aus der sogenannten Neumarkter Linie, 1448 starb,
fielen seine neuburg-oberpfälzischen Besitzungen an die Linien Simmern, Zweibrücken
und Mosbach, und O. kaufte seinem Bruder Stephan v. Zweibrücken
den obgenannten Theil zu dem seinen. Von Veräußerungen ist zu erwähnen,
daß ein Theil von Hornberg (1430) von O. an die Herren von Berlichingen,
Wildberg und Bulach (1442) an Würtemberg verkauft wurde. Durch Einungen
mit Nachbarfürsten, so 1412 mit seinen Brüdern Ludwig von der Pfalz und
Stephan, 1422 mit Würzburg, durch einen siebenjährigen Frieden mit der Reichsstadt
Wimpfen hat O. sein Territorium in jenen von Kriegen und Fehden erfüllten
Zeiten zu sichern gesucht. Seine Residenzstadt Mosbach erfuhr manche
Begünstigungen, so wurde besonders die dortige Stiftskirche (1447) mit neuen
Einkünften begabt. Am 5. Juli 1461 ist er im Kloster Reichenbach in der
Oberpfalz gestorben. Er war vermählt mit Johanna, Tochter Herzogs Heinrich
IV. des Reichen von Baiern-Landshut († 20. Juli 1444). Nach dem Tode
seines Sohnes und Nachfolgers Otto II. (†1490) fielen die Mosbach-neumarktrchen
Besitzungen wieder an das pfälzische Kurhaus zurück.Copialbücher Ludwig III. und IV. im Generallandesarchiv Karlsruhe.
— Excerpte der Lehmann'schen Sammlung der Heidelberger Universitätsbibliothek.
— Häusser, Gesch. d. rhein. Pfalz, Bd. I. — Pückert, Die kurfürstliche
Neutralität während des Basler Concils. Leipz. 1858. — Häutle, Wietelsb.
Genealogie. München 1870.
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