Name: Ompteda: Vorname: Dietrich Heinrich Ludwig v. O.,
— Die O. sind ein niedersächsisches Adelsgeschlecht, das nach Mushard's monum. Bremens. im Erzstifte Bremen als "Burgmänner zu Tedinghausen" vorkam, dann ein oldenburgisches Lehen erlangte, und zuletzt vermöge der Güter Stöcken-Drebber und Wulmstorf im Königreich Hannover zur Calenbergischen und Hoya'schen Ritterschaft zählte. Dietr. H. L. v. O., nach Rotermund " einer der würdigsten Staatsmänner des vorigen Jahrhunderts ', ist geb. am 5. März 1746 auf dem väterlichen Rittersitze Wulmstorf in der Grafschaft Hoya! sorgfältig erzogen, besuchte er die Universität Göttingen, welche damals zu den angesehensten Deutschlands zählte, wurde 1767 ordentlicher Beisitzer des Calenberger Hofgerichtes in Hannover, 1770 Hofrath, 1774 wirklicher Kriegsrath, 1778 Hofrichter des Calenberger Hofgerichtes, 1782 Land und Schatz-Rath des Fürstenthums Calenberg, endlich 1783 königlich großbritannisch kurfürstlich braunschweig-lüneburgischer Comitialgesandter bei der Reichsversammlung zu Regensburg und bevollmächtigter Minister am kurpfälzischen Hofe zu München, welche Stellen er ununterbrochen bis zu seinem Tode bekleidete, der ihn am 18. Mai 1803 zu
Regensburg ereilte. Ompteda's Hauptwerk ist seine "Litteratur des gesammten
sowohl natürlichen als Positiven Völkerrechtes , welches dem kursächsischen Comitialgesandten,
Freiherrn v. Hohenthal gewidmet, 1785 zu Regensburg in zwei
Theilen (672 Seiten) erschien. Die "vorausgeschickte Abhandlung von dem
Umfange des gesammten natürlichen wie positiven Völkerrechtes" (I, S. 3 —64)
enthält insoferne einen Fortschritt in der Systematik des Völkerrechtes, als v. O.
in seinem Plane eines Systems desselben (S. 52 und 53) die seit Günther bestehende
Abtheilung in Friedens- und Kriegsrecht dahin verbessert, daß er nach
einer Einleitung in Theil I (S. 54) "Von den Rechten und Verbindlichkeiten
der Völker ohne Rücksicht auf deren freundschaftliches oder feindliches Verhältniß"
spricht, dann im Theil II (S. 56) die freundschaftlichen, und im Theil III
(S. so) die feindlichen Verhältnisse darstellt. Der nun folgenden "Litteratur
des Völkerrechtes" (I , 67 u. ff.), welche im ersten Theile die Geschichte der
Völkerrechtswissenschaft, im zweiten (B. II) die Bücherkunde des Völkerrechtes
zum Gegenstand hat, — diente die bekannte Litteratur des deutschen Staatsrechtes
von Pütter, der Ompteda's Lehrer und Freund war, zum Vorbilde.
Der fleißige Verfasser gibt bei berühmteren Autoren sehr häufig systematische
Uebersichten; so findet man bei ihm z. B. eine sehr eingehende Behandlung des
Hugo Grotius, I, 174 —248, dann II, 390 —407, und ein genaues Schema von
Vattel, verglichen mit dem Wolff's (S. 338-347). — Lange nach Ompteda's
Tod, 1817, gab C. Alb. v. Kamptz, preußischer wirklicher geheimer Oberregierungsrath
in Berlin, eine Ergänzung und Fortsetzung der völkerrechtlichen Litteratur
seit 1791 in einem III. Theile heraus; und ist Ompteda's auf diese Weise vervollständigte
Arbeit noch immer die beste ihrer Art und das verläßlichste Nachschlagewerk
über Schriften des Völkerrechtes. Ziemlich gleichzeitig mit der "Litteratur"
veröffentlichte O. anonym drei Werke: Beleuchtung der unparteiischen
Gedanken über Einführung des Simultaneum in Fürstenau und Schlederhausen" etc.
(Regensburg 1780). — "Betrachtungen über die Materie der Senate des kaiserlichen
und R. K. Gerichtes (Regensburg 1788). — Endlich: "Verzeichniß
deren seit Anfang gegenwärtigen Reichstages an selbigen gelangten Receß-Beschwerden
gegen kaiserlichen Reichshofrath" (Ebenda 1788. 4 o). Ompteda's
letzte Arbeit ist dessen "Geschichte der vormaligen ordentlichen Reichskammergerichts
Visitationen und der 200 jährigen fruchtlosen Bemühungen zu deren
Wiederherstellung" (Regensburg 1792. 4 o). — Seine Gattin, eine Freiin von der
Horst verfaßte auf den Tod des gefeierten Begründers und Curators der Göttinger
Hochschule, des Premierministers Gerlach Adolph v. Münchhausen 1770 ein französisches
Gedicht. — v. Ompteda's Schriften s. bei Rotermund.
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