Name: Mnlter: Vorname: Johann Christian M.,
| katholischer Geistlicher, geb. 20. Aug.
1768 zu Förde im Herzogthum Westfalen, gest. zu Marburg am 24. Dec.
1838. |
Er besuchte von 1783 an das Gymnasium, von 1786 an die Universität
zu Bonn, wurde 1793 zu Köln zum Priester geweiht und zum Caplan in
Bilstein, 1796 zum Pfarrer in Rahrbach, 1813 in Hoynkhausen (in dem damals
noch zur Erzdiöcese Köln gehörenden Theile von Westfalen) ernannt.
1819 kam er als Gehülfe von L. van Ess (Bd. VI, S. 378) nach Marburg,
wurde in demselben Jahre in Freiburg Doctor der Theologie und las auch als
Substitue für L. van Ess katholisches Kirchenrecht. 1822 wurde er dessen Nachfolger
als katholischer Pfarrer und außerordentlicher Professor und Docent des
katholischen Kirchenrechts. 1831 beschlossen die hessische und die nassauische Regierung
in Marburg eine katholisch-theologische Facultät zu errichten, und M.
wurde zum ersten ordentlichen Professor ernannt und die Ernennung von drei
weiteren Ordinarien in yludsicht gestellt. Einige Semester standen dann in den
Lectionskatalogen von 931., als einzigem Professor der Facultät. Moral und
Pastoral angekündigt; vom Herbst 1833 an wird aber die Facultät, gegen
welche sich die geistlichen Behörden von Anfang an ablehnend verhielten, im
Lectionskatalog nicht mehr erwähnt. — Von 931. ist die "Rechtfertigung der
gemischten Ehen von einem katholischen Geistlichen, herausgegeben von L. van
ESS , 1821. Außer einigen anonymen Schriften und Aufsätzen veröffentlichte er
u. a. "Praktische Vorschläge zur Einrichtung und Verbesserung des Elementarschulwesens
', 1822, und Die Ungültigkeit der Bischofswahl vom 14. November
1832 zu Fulda aus kirchenrechtlichen Gründen ', 1833 (Darmstädter Theol. Litt
Bl 1834, Nr. 34)K. W. Justi, Grundlage zu einer hessischen Gelehrtengeschichte, 1881,
S. 455. Marburger Rectorats-Programm für 1838 —1839.
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